Gespeichert von Destiantor am So, 08/12/2018 - 16:47
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Guten tag,
Ich wollte einmal fragen ob es erlaubt ist das man ein Adelshaus gründet obwohl man nicht vorhat einen Adlessitz zu errichten sondern ein Ordenssitz. Also nach dem Motto der Bürgermeister und Ordensmeister stammt aus einer Adligen familie und ist deren Oberhaupt. Währe so etwas möglich und erlaubt oder sind Adelsfamilien den Adelssitzen vorenthalten?
Liebe Grüße Destiantor
Offizielle schon
Kannst natürlich behaupten das du adel bist
Und Offizel?
Mir gehts aber in erste Stelle darum ob man ein Offizelles Adelshaus gründen kann als Ordensmeister
Naja
Wenn du verwandt mit einem anderen offiziellen adeligen bist, geht das ja. Ist halt dann kein neues Adelshaus
"Was wenig kostet, ist wenig wert."
Ne eig nicht darum gibt es ja die Auswahl
eig entweder oder net beides
Neugründen also nicht?
Also kann man als Bürgermeister eines Ordenssistzes kein Adelshaus gründen?
Schwierig
Also obwohl es adlige gab, welche die Kirche stark beeinflusst haben (siehe Angletismus) und auch viele Adelshäuser aus neuen Glaubensrichtungen entstanden, war es meines Wissens nach nicht möglich, als geistlicher noch ein adelshaus zu führen (außer du bist der Papst und der hat so gesehen dann kein adelshaus mehr) aber du kannst denke ich mal Mitglied eines Hauses sein und zu dessen Ehren dann eine Abtei oder ähnliches zweifelsohne leiten (am Handy verfasst also komische Schreibweise )
Die Zeit ist aus den Fugen: Schmach und Gram, daß ich zur Welt, sie einzurichten kam!
Ahem
Ich meine natürlich die anglikanische Kirche
Die Zeit ist aus den Fugen: Schmach und Gram, daß ich zur Welt, sie einzurichten kam!