In dem folgenden Dokument, werden verbindliche Rechtssprechungen für die Bürger der ottonischen Lande fest geschrieben.
Ein jeder Bürger, egal welcher Herkunft oder Haltung, muss sich an diese Rechtssprechung halten. Sollte dem nicht so sein, so werden entsprechende Maßnahmen gegen die Feinde des Friedens und der Krone ergriffen.
§ 1 Alle Autorität obliegt bei dem König, der von Gott durchlaucht ist und dessen Macht legitim ist.
Absatz 1.: Anzweiflung sowie Verweigerung seiner Befehle oder Beschlüsse führen zu Ordnungsmaßnahmen.
§ 2 Der Rat sorgt für das Wohl der Bürger. Er legt dem König Entwürfe vor und kann ihm bei der Entscheidungsgewalt behilflich sein. Zudem sollte der Rat aus Treu zu König und Land handeln. Der königliche Rat ist eine Institution um den Willen des Volkes am königlichen Hof zuvertreten, durch die jeweiligen Mitglieder.
Absatz 1.: Der Rat und seine Mitglieder schwören dem König die Treue und handelt nach der königlichen Rechtssprechung der ottonischen Lande.
Absatz 2.: Sollte es zu Rebellion oder Unruhen kommen, so ist es dem König erlaubt, den Rat aufzulösen, um eine schnellere Entscheidung herbeizuführen.
§ 3 Sollte der König außerhalb seines Amtssitzes, der Lande oder der Lage sein, die Amtsgeschäfte weiterzuführen, so kann er entweder einen Vertreter ernennen oder der Rat für eine gewisse Zeitspanne außer Kraft setzen.
Absatz 1.: Bei Beanstandung kann der Rat ein Veto einlegen, was innerhalb von zwanzig Tagen zu einer Absprache mit dem König führen muss.
Diese Verfassung wird mit der Zeit ergänzt und überarbeitet, königstreue Gemeinden dürfen sich bei König Tavaria melden und Vorschläge zu eben jener Verfassung erbringen.
Hat was oder?
§2 Absatz 2 hat was von Artikel 48 aus der Weimarer Verfassung.
Zufall?
Kurze Frage: Das muss ja erst
Kurze Frage: Das muss ja erst mal durch den Rat genehmigt werden, oder?
"Der Hunger treibt die Wölfe aus dem Wald!"