Ludwig Volkshunger kauft sich in den Rat ein

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**ein Bote der Familie Volkhunger trifft in Memleben ein und beginnt zu verkünden**

  Graf Ludwig Volkhunger kauft sich in den ottonischen Rat rein! Fortan soll er als Herrscher über viele Bürger und Lande in eben diesem Rat für ihr Wohlergehen Sorge tragen! Die Gebühr für den ratseintritt sind einer Kiste in den Gemächer von dem Grafen zu entnehmen sein. (6091 66 -216) Außerdem wünscht Graf Ludwig Volkhunger das ein jeder seiner Blutsverwandten in seinem Namen den Rat besuchen und ihn wenn nötig vertreten darf.

**der Bote mustert einen Augenblick die Menge und zieht ab in den Osten**

Bild des Benutzers Protoenchen

Wie tritt man dem Rat bei?

Um dem Rat beizutreten muss man bereits einen gewissen Titel erreicht haben. Grafen und Ordensmeister können sich in den Rat für eine Summe von 5.000 Thaler einkaufen. Das Geld kommt dann in die Ratskasse. Der König und der Hohepriester gehören immer automatisch dem Rat an.

 

Die Grafen

Grafen sind die Oberhäupter einer gewöhnlichen Adelsfamilie.

 

Da kaemper oberhaupt der Volkhungers ist, bist du kein Graf und folglich besteht kein Recht sich in den Rat einzukaufen (imho)

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Halb Alchemist, halb Jäger - ganz Graf

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Copypaste aus dem Adelshausantrag Volkhunger:

Mitglieder:

Das Oberhaupt der Familie Volkhunger stellt derzeit Wladimir Volkhunger (kaemper),
er steht als Kopf der Familie für einen jeden ein und regiert sein Hoheitsgebiet von seinem Sitz in Helion aus traditionell mit eiserner Faust.
Sein jüngerer Bruder Wasilli Volkhunger  (NaFoGiBi)  regiert augenscheinlich über Ravnskarp im Norden, während jedoch Wladimir selbst die Fäden zieht.
Außerdem der Sohn des Wladimir Volkhunger mit Namen Vincent. (der_136er)
Weitere Angehörige der Volkhunger Adelsfamilie leben derzeit nicht in den Ottonischen Landen, jedoch ist ihr Banner noch in mehreren Regionen, fernab der Küste, zu finden.
Insgesamt stehen in den Ottonischen Landen bislang die Orte Helion, Ravnskarp sowie Gomorrha unter Herrschaft des Volkhungers Geschlechts.

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Halb Alchemist, halb Jäger - ganz Graf

Bild des Benutzers Gilbert Felton

Hallo Protoenchen,

Erstmal zu der Aussage, Ludwig sei kein Volkshunger. Du hast einem dahingehend ja schon die ganze Arbeit abgenommen und alles relevante hinkopiert... so auch:

"Weitere Angehörige der Volkhunger Adelsfamilie leben derzeit nicht in den Ottonischen Landen, ..."

Genau wie die restlichen Volkshunger als erste "Welle" per Boot die Küsten erreichten, ist dies höchstwarscheinlich auch bei Ludwig als Nachzügler der Fall gewesen.

 

Außerdem haben ich und alle, die ich bis dato fragen konnte, noch nie etwas davon gehört ,dass einzig und allein das "Oberhaupt" der Adelsfamilie Graf sein darf. Selbstverständlich wäre eben jener das gräfliche Oberhaupt, wenn die Familie nur einen einzigen Sitz besäße. Aber dem ist nicht so und nach dem Zitat:

"Wie wird man Graf?
Um Graf zu werden muss man der Bürgermeister der Fraktion sein, die einen Adelssitz beantragt."

erfüllt Ludwig sämtliche Vorraussetzungen, um eben jener Graf zu sein. Die Volkhunger sind nuneinmal eine einflussreiche Familie mit weit auseinandergezogenen Ländereien und Einflussgebieten. Es ist letzten Endes nirgends ein "Grafenlimit pro Adelshaus" angegeben.

Bild des Benutzers Protoenchen

Aus Ämter und Titel:

Die Grafen

Grafen sind die Oberhäupter einer gewöhnlichen Adelsfamilie.

 

Grafenlimit: 1 pro Adelsfamilie

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Halb Alchemist, halb Jäger - ganz Graf

Bild des Benutzers Gilbert Felton

Wieso bist du wiedereinmal so sehr darauf bedacht, dich in die Belange Helions einzumischen und ihnen zu widersprechen? Das erinnert mich sehr an die damalige Diskussion um die Mühle Nafogibis..
Wenn du dich schon an diesem einen mickrigen Satz festzubeißen versucht..
Ich lese dort haarscharf "Grafen" ... "einer gewöhnlichen Adelsfamilie". Gibt also nach deinem Satz sogar gleich mehrere in einer Adelsfamilie. Dein Grafenlimit erfindest du dir scheinbar hinzu..

Bild des Benutzers _Florus

Es gibt kein Grafenlimit. Eine Adelsfamilie kann mehrere Grafen haben.

I dont like expending more effort than I have to.

Hallo Protönchen,

du besitzt doch auch sicherlich Eltern oder? Und da ist höchstwahrscheinlich deine Mutter oder dein Vater das Familienoberhaupt. Jedoch ist für deinen Cousin nicht dein Vater oder deine Mutter sondern sein Vater oder Mutter das Familien Oberhaupt gleiches Prinzip wie es hier ist, nicht wahr? Vorweg finde ich gut das du ein Solches Interesse für Ottonien hast doch übertreibs bitte nicht das ist nur ein Server wo Leute spielen möchten um SPAß zu haben. Außer es macht dich Glücklich andere Personen genervt zu sehen. Dann bitte ich dich mach es wo anders.

vielen Dank euer Ludwig steht's zu Diensten 

Bild des Benutzers Sgt_Kammi

Auch in den heute noch existierenden Adelsgeschlechtern gibts es numerisch nur ein einziges Oberhaupt welche die Geschicke der Familie leitet, so auch mit den Überbleibseln preußischer Herrscherhäuser in Deutschland. Da gibts nur einen oben am "Drücker". Der Rest gehört halt dazu, sind ja glaube paar und achtzig bei den Hohenzollern heute. Ich verstehe jedoch den Punkt von Proto und historisch korrektheit zur Liebe macht er auch Sinn. Bei der begründeten Familie gibt es nur 1 Oberhaupt, genau so wie heute. In der Familie kann ja dann vom Junker bis zum Herzog "Theoretisch" alles dabei sein, würde ich generell interpretieren. Eine Anpassung des Passus von "Grafen sind die Oberhäupter einer gewöhnlichen Adelsfamilie." zu "Der begründende Graf ist das Oberhaupt seiner gegründeten Adelsfamilie." könnte da etwas mehr Klarheit verschaffen aus meiner Sicht.

 

"du besitzt doch auch sicherlich Eltern oder? Und da ist höchstwahrscheinlich deine Mutter oder dein Vater das Familienoberhaupt. Jedoch ist für deinen Cousin nicht dein Vater oder deine Mutter sondern sein Vater oder Mutter das Familien Oberhaupt"

Das würde in einer Adelsfamilie keinen Sinn ergeben. Es gibt immer eine Person, weiblich wie männlich, welches das Sagen in der Familie dominiert. Das ist so. Auch der verwandte "Cousin" hat sich dem Willen des einen Adelsgeschlechtsführers zu beugen. So funktioniert das Adelswesen von damals / zu heute. Wolltest du den Thron woanders beanspruchen musste man sich das okay seines Adelsgeschlechtsoberhauptes einholen. Gerade vor dem Deutschfranzösischen Krieg, als es um die spanische Krone ging, wurde durch einen Verwandten des Preußischen Königs bei eben jenem angefragt, ob er die Würde der Krone antreten dürfe oder nicht.

Da könnte man also ruhig ein paar Feinjustierungen vornehmen. Es ist richtig von Proto kleine Lücken im System anzukreiden^^. So entwickelt man sich ;D nennt man Kritik und nicht "nerven"

Deus ló Vult Infidel

Bild des Benutzers Gilbert Felton

Verteidigungsversuche hin oder her, der Sinn hinter jenen Kommentaren war augenscheinlichst keine objektive "Kritik" an den derzeitigen Regelungen. Vielmehr wurde versucht aus den Fingern gesaugte Gründe aufzuführen, weshalb Ludwig nicht dem Rat beitreten dürfen sollte.
Wie genau sollte es denn dann nach euren Ansichten gehandhabt werden? Ein Adelshaus gründet einen zweiten Adelssitz, da dieser aber weit entfernt liegt und man kein Herzogtum errichten kann wird der Lehnsherr eben jenes Ortes nichts weiter sein als ein Verwalter des niederen Adels? "Es gibt immer eine Person, weiblich wie männlich, welches das Sagen in der Familie dominiert" Ist das so? Also wenn mich nicht alles täuscht (Realteilung) hat man seinen Besitz früher nicht selten unter seinen Söhnen aufgeteilt (gibt genügend Beispeile). Wenn nun jeder von ihnen eine Grafschaft erben sollte, darf aber trotzdem nur einer von ihnen Graf sein? Ist ja unsinnig. Jeder herrscht über seinen Besitz, Familie hin oder her.
Und so ist es warscheinlich auch bei den Volkhunger der Fall. Jeder herrscht über seinen etwaigen Besitz, auch wenn Kaemper weiterhin als tragende Kraft das letzte Wort in den meisten Belangen haben wird.

Also ich habe es aus der sich meiner in Reallife lebender was noch da geblieben ist Familie genommen. Und ich sagte nur zur Klarstellung ich: lobte ich Protönchen das er solch eine Interesse besitzt für den Server. Damit war gemeint es ist gut das du diesen Fehler gefunden hast. Als ich sagte ich will Spaß auf den Server haben. Wollte ich nur sagen: Bitte Zeig nicht ganze Zeit auf diesen Fehler und *quengeln* rum das es mich nervt (runterzieht). Ich hoffe man kann mich jetzt besser verstehen.

Vielen danke euer Ludwig steht's zu Diensten 

Bild des Benutzers Sgt_Kammi

"Also wenn mich nicht alles täuscht (Realteilung) hat man seinen Besitz früher nicht selten unter seinen Söhnen aufgeteilt (gibt genügend Beispeile). Wenn nun jeder von ihnen eine Grafschaft erben sollte, darf aber trotzdem nur einer von ihnen Graf sein? Ist ja unsinnig. Jeder herrscht über seinen Besitz, Familie hin oder her."

Die Länderein wurden unter den Kindern vererbt -> Frankenreich bspw. in 3 Teile. Und weiter? Es gibt nur ein Oberhaupt, dafür gibts ja diesen "Titel". Der Rest gehört unabhängig der Art (Junker-Herzog oder was auch immer) der Familie an(Wie gesagt Hohenzollern als Beispiel). Klar dass der Sohnemann dann über seinen Landstrich herrscht mit auch immer welchem Titel. Hab ich doch garnicht angekreidet? Oder woher nimmst du des?

Der Wortlaut "Grafen sind die Oberhäupter einer gewöhnlichen Adelsfamilie." würde derzeit bedeuten, dass die Volkunger 3 Oberhäupter haben, reinweg von dem Wortlaut her. Müsste man evtl. mal umschreiben und auf aktuellen Stand angleichen.

Deus ló Vult Infidel

Bild des Benutzers Gilbert Felton

So langsam verwirrste mich
Du sagt ja weiterhin klipp und klar, dass es nur ein Oberhaupt in einer Adelsfamilie geben kann. Nun wurde wie du bereits sagtest das damalige Frankenreich mehrmalig in mehrere Köngreiche nach Erbrecht geteilt wie beispielsweise unter Chlodwig I. Danach gab es vier Söhne mit eigenem Herrschaftsgebiet. Da sie aber alle aus der selben Adelsfamilie stammen, müsste ja weiterhin einer der vieren das Gesamtoberhaupt der Familie sein. War dem so..?

Bild des Benutzers Sgt_Kammi

Ein Sohn, der älteste vornehmlich, führt dann das Geschlecht an wenn der Vater verstirbt. Der Rest gehört zur Familie dazu in seinem jeweiligen Stande/Gebiet. Man müsste meiner Sicht nach Oberhaupt auftrennen und mit Adelssitz erreicht man den Stand des Grafen einfügen, der begründende Graf ist typischerweise das Oberhaupt des Adelsgeschlechtes und schon wäre das Thema vom Tisch. (+ Grafen können sich in den Rat einkaufen usw)

Deus ló Vult Infidel

Bild des Benutzers Blackar

Ludwig Volkhunger ist ab heute Teil des Rates