Frage zu §5.6 in den Regeln

"§5.6 Spielern ohne Fraktion ist es nicht erlaubt kriegerische Befestigungen wie Türme und Mauern zu errichten! Ab dem Stadtlevel Stadt darf eine Fraktion ihre Wohnhäuser ummauern. Nur Adelssitze dürfen eine Burg errichten und Ordenssitze ein Kloster mit Klostermauern.

"Bauvoraussetzung: Ein Weiler zeichnet sich durch seine bäuerlichen Hütten aus. Eine Stadtmauer ist noch nicht erlaubt. Zur Verteidigung darf ein Weiler höchstens einen Wachturm oder eine kleine Grenzburg besitzten."

Inwiefern ist jetzt das Bauen einer Burg erlaubt?

Bild des Benutzers Mammon

Ab dem Level Adelssitz erhält der Bürgermeister das Burgregal, also die Erlaubnis eine Festung zu errichten.

"Chaos isn't a pit. Chaos is a ladder."